Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Bundesfinanzministerium hat am 28.12.2023 in einem Informationsschreiben mitgeteilt, dass die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ab Herbst 2024 geplant ist.

Zweck der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Grundsätzlich trägt die W-IdNr. zur eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens bei.

Des Weiteren ist ihr Einsatz im Unternehmensbasisdatenregister als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer vorgesehen. Das Unternehmensbasisdatenregister stellt künftig das Fundament für die Speicherung von unternehmensbezogenen Daten dar. Mit der W-IdNr. wird erreicht, dass Stammdaten in Zukunft lediglich einmal mitgeteilt werden müssen. Die mehrmalige Übermittlung an verschiedene Register soll damit entfallen.

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

In Deutschland wird sämtlichen wirtschaftlich Tätigen eine
W-IdNr. erteilt. Natürliche Personen, welche als Unternehmer oder Freiberufler tätig sind, erhalten die W-IdNr. ebenso wie juristische Personen oder Personenvereinigungen. Bei der Ausführung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten durch eine Person wird für jede Betätigung eine gesonderte W-IdNr. zugewiesen.

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Zuweisung der W-IdNr. obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern. Die Vergabe vollzieht sich in mehreren Stufen. Es bedarf keiner Antragstellung.

Ab November 2024 ist die stufenweise Vergabe geplant. Die W-IdNr. wird zunächst wirtschaftlich Tätigen zugewiesen, die per Gesetz der Verpflichtung zur Abführung von Umsatzsteuer unterliegen oder gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer gelten. Sonstige wirtschaftlich Tätige erhalten die W-IdNr. zu einem späteren Termin.

Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.

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