Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Zum Jahresanfang 2025 wird der elektronische Rechnungsaustausch zwischen inländischen Unternehmen zur Pflicht.
Geschäftsprozesse werden zunehmend digitalisiert und automatisiert. Dazu gehört auch die Einführung bzw. Nutzung der E-Rechnungen. Bereits seit 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Mit dem 1. Januar 2025 gilt diese Pflicht nun auch für in Deutschland ansässige Unternehmen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Dabei handelt es sich nicht einfach um eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Vielmehr ist die E-Rechnung in einem Format strukturiert, das eine automatische Verarbeitung durch Computerprogramme ermöglicht. Zu den gängigen Formaten zählen ZUGFeRD und XRechnung.
Was bringt die E-Rechnung?
Die Erstellung der Rechnung als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz gewährleistet, dass diese elektronisch übermittelt und empfangen werden kann. Außerdem stellt das Format sicher, dass die Rechnung medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und abschließend zur Auszahlung gebracht werden kann.
Das sind Ihre Vorteile als Rechnungssteller
- Vereinfachte Rechnungsstellung
- Verkürzte Durchlaufzeiten
- Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung
- Einsparpotenziale im Rechnungsversand
- Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen
- Revisionssichere Aufbewahrung von Ausgangsrechnungen und vereinfachter Belegzugriff
Das sind Ihre Vorteile als Rechnungsempfänger
- Optimierte Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes
Einlesen der Rechnungsdaten - Gesteigerte Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit
- Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung
- Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung
Mit wlw und DATEV Unternehmen online zur E-Rechnung
Als zertifizierte digitale DATEV-Kanzlei ist wlw Ihr geeigneter Partner bei der Einführung der E-Rechnung. Mit dem DATEV-Programm können alle betriebswirtschaftlich relevanten Daten bearbeiten und revisionssicher gespeichert werden. Welche Automatisierungen und weitere Funktionalitäten für Ihre Anforderungen hilfreich sind, können wir Ihnen gerne detailliert erläutern. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Ihres Systems und stehen Ihnen darüber beratend zur Verfügung. Vereinbaren Sie gleich einen Termin per Mail an die info@wlw-partner.de!
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