Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU bringt neue Berichtspflichten für Kapitalgesellschaften
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattungspflicht für in der EU tätige Unternehmen deutlich erweitert. Die zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte sind prüfpflichtig, was sie nunmehr auch für die Wirtschaftsprüfung relevant macht.
Wen betrifft die Pflicht für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten?
Der Großteil der betroffenen Unternehmen (große Kapitalgesellschaften) hat unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung ab 2026 erstmalig über das Jahr 2025 zu berichten. Dies betrifft also Kapitalgesellschaften mit einem Umsatzvolumen von mehr als 50 Mio. Euro; Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro; mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Von den neuen Richtlinien sind geschätzte 50.000 Unternehmen EU-weit und ca. 15.000 Unternehmen Deutschlandweit betroffen.
Was bringt die Prüfpflicht?
Eine bedeutende Veränderung durch die CSDR ist eine verpflichtende Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch externe Gutachter. Davon versprechen sich die Behörden eine höhere Qualität der Berichte, um Investoren und weiteren Stakeholdern verlässlichere Informationen für wirtschaftliche Entscheidungen zu bieten und steigenden Transparenzanforderungen an die Themen Umwelt, Soziales und Governance zu entsprechen.
Weitere Informationen zur Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit wlw!
Bildquelle: Bild von freepik